Hands 4 Horses

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich


Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit es nicht anders vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Hands4Horses Pferdephysiotherapie (im folgenden „Pferdephysiotherapeutin“ genannt) und dem Pferdehalter.

§ 2 Rechtsverhältnis


Die Rechtsbeziehung zwischen Hands4Horses Pferdephysiotherapie und dem Pferdehalter sind privatrechtlicher Natur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

§ 3 Umfang der Therapieleistungen


Umfang und Art der Therapieleistungen werden vor Beginn einer Therapie mit dem Pferdehalter bzw. mit einer vom Pferdehalter bevollmächtigten Person individuell vereinbart.
Die Pferdephysiotherapeutin verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

§ 4 Ort und Zeitpunkt


Pferdehalter und Pferdephysiotherapeutin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigtem Ort und Zeitpunkt. Die Pferdephysiotherapeutin erbringt ihre Leistung nur in Anwesenheit des Pferdehalters, es sei denn, es wird eine Hilfsperson von Seiten des Pferdehalters gestellt oder alleiniges Therapieren bewilligt. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse werden von beiden Seiten bis zu einer Dauer von einer halben Stunde akzeptiert.

§ 5 Aufzeichnungen und Daten


Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen (inkl. Videoanalysen) und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Hands4Horses Pferdephysiotherapie. Der Pferdehalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Originalunterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Pferdehalters auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

§ 6 Informationspflichten


Der Pferdehalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig um Gegenindikationen zu vermeiden und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflichten wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.

§ 7 Beauftragung des Tierarztes


Sollte Hands4Horses Pferdephysiotherapie an einem Behandlungstag etwas auffallen wie Verdacht auf Kolik, Schnittwunden oder dergleichen, ist sie befugt - für den Fall, dass der Pferdehalter nicht erreichbar ist - den Tierarzt zu verständigen. Die Kosten trägt der Pferdehalter.

§ 8 Preise und Zahlung


Es gelten die auf der zurzeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Die Zahlung erfolgt sofort nach Behandlungsende in bar. Im Falle des Rücktritts durch den Pferdehalter bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin entstehen dem Pferdehalter keine Kosten. Bei Unterschreitung dieser Frist kann die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung berechnet werden.

§ 9 Ende des Behandlungsauftrages


Nach Ablauf der Behandlungseinheit (zeitlich festgelegt) und der Zahlung endet der Behandlungsauftrag für diesen Tag. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Pferdehalter entgegen therapeutischem Rat gewünscht, haftet der Pferdephysiotherapeut nicht für die entstehenden Folgen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung


Die Pferdephysiotherapeutin haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung, Bewegung oder Haltung des Reittiers in Bezug auf die Behandlungseinheit und Krankheitsumstände nicht Folge geleistet wird oder das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird. Ein Mangel muss der Pferdephysiotherapeutin sofort bekannt gegeben werden. Es muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Pferdehalter nach § 6 obliegenden Informationspflichten ein, so haftet Hands4Horses Pferdephysiotherapie hierfür nicht. Grundsätzlich kann ein Heilungserfolg nicht garantiert werden.

§ 11 Sonstiges


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hands4Horses Pferdephysiotherapie treten am 01.01.2018 in Kraft. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

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